Fest steht, dass unser Verein ein Projekt dieser Größenordnung nicht stemmen kann. Hierzu bedarf es unternehmerischer Strukturen, die noch gefunden werden müssen. In welcher Rechtsform diese letztlich genau ausformuliert werden, ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht klar. Das Areal in Wünsdorf soll im Eigentum des Landes Brandenburg bleiben, beispielsweise mithilfe des Erbbaurechts.